1:140 Millionen – die Chancen auf einen Sechser [es gibt](https://sunmaker-casino-bonus.de/) im Lotto mit Superzahl stehen denkbar schlecht. Zum Vergleich: Die Wahrscheinlichkeit, eineiige Vierlinge zu bekommen, wird mit 1:13 Millionen angegeben. Aber es gibt ja noch viele weitere Gewinnklassen mit deutlich besseren Gewinnchancen. Gehören Sie zu den glücklichen Gewinnern und Gewinnerinnen, gibt es eine weitere gute Nachricht: Lottogewinne sind grundsätzlich steuerfrei. Steuern beim Gewinnspiel Auch eine Tippgemeinschaft kann einen Lottogewinn problemlos steuerfrei unter sich aufteilen. Allerdings müssen Sie dafür im Voraus schon einiges beachten. Der Gewinn ist grundsätzlich nämlich nur für denjenigen steuerfrei, der den Lottoschein abgibt. Bei allen anderen Mitgliedern der Tippgemeinschaft handelt es sich nach der Aufteilung des Gewinns um eine Schenkung, die sehr wohl versteuert werden muss. Dementsprechend ist es für alle Beteiligten wichtig, dass die Tippgemeinschaft in irgendeiner Weise nachweisbar ist.